AGBs der Kletterschule Frankenjura

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kletterschule Frankenjura

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unsere Internetseite angebotenen Dienstleistungen. Die Art der Dienstleistungen ergibt sich aus den jeweiligen Kursangeboten.

Die AGB gelten für alle abgeschlossenen Verträge zwischen

Kletterschule Frankenjura

Oberschöllenbacher Hauptstr. 40

90542 Eckental

vertreten durch Tom Kranz

und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2) Die AGBs sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen schriftlichen oder mündlichen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Mündliche und telefonische Nebenabreden jeder Art gelten als unverbindliche Vorbesprechungen, solange sie nicht von Kletterschule Frankenjura schriftlich oder in Textform bestätigt worden sind. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzen der AGB haben nur Gültigkeit, soweit von der Kletterschule Frankenjura schriftlich oder in Textform anerkannt sind.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Bewerbung von Dienstleistungen auf unserer Internetseite stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Einladung an Sie, die im eine der Dienstleistungen zu buchen.

(2) Mit der Buchung geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot ab, welches durch uns angenommen werden kann, je nach Verfügbarkeit der Reise.

(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Anfrage durch eine Annahmeerklärung annehmen (per Mail oder Brief).

(4) Die Mindesteilnehmerzahl für Veranstaltungen beträgt bei Skitouren 4 Teilnehmer, bei Kursen am Fels und Eis 4 Teilnehmer, bei Kletterreisen 4 Teilnehmer, bei Hallenkursen 6 Teilnehmer. Grundsätzlich kann die Veranstaltung nur ausgeführt werden, wenn die Mindesteilnehmerzahl erreicht wird. Andernfalls kann Kletterschule Frankenjura 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Kletterschule Frankenjura ist verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu informieren. In diesem Falle erhalten alle Teilnehmer ihre geleisteten Zahlungen umgehend zurück. Darüber hinaus entstandene Kosten, wie z.B. Bahntickets, Kauf von Kletterequipment und eventuelle Fremdleistungen können nicht übernommen werden. Kletterschule Frankenjura ist bestrebt auch in dem Fall des Unterschreitens der Mindestteilnehmerzahl die Veranstaltung durchzuführen.

 

§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preisangaben ergeben sich aus den Kursbeschreibungen.

(2) Die genannten Preise für die Dienstleistungen sind spätestens binnen zwei  (2) Wochen nach Buchung zu bezahlen.

(3) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

(4) Ändert oder bricht der Vertragspartner vorzeitig Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen ab, wird dieser Kletterschule Frankenjura alle angefallenen Kosten ersetzen und Kletterschule Frankenjura von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

(5) Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stornobedingungen:

Bei einer Stornierung oder Rücktritt …
… bis 90 Tage vor Kursbeginn behält Kletterschule Frankenjura 10% des Kurspreises als Stornierungsgebühr ein.
… bis 60 Tage vor Kursbeginn behält Kletterschule Frankenjura 20% des Kurspreises als Stornierungsgebühr ein.
… bis 30 Tage vor Kursbeginn behält Kletterschule Frankenjura 40% des Kurspreises als Stornierungsgebühr ein.
… bis 14 Tage vor Kursbeginn behält Kletterschule Frankenjura 70% des Kurspreises als Stornierungsgebühr ein.
… bis 7 Tage vor Kursbeginn behält Kletterschule Frankenjura 90% Stornierungsgebühr ein und danach 100 % des Kurspreises. Die Regelungen des § 6 bleiben hiervon unberührt.
(6) Gegenüber Unternehmen, Behörden, Schulen und Gruppen über 15 Person gilt abweichend:

Bis 3 Monate vor Kursbeginn können wir bei Stornierungen 50 % des Gesamtpreises erstatten. Danach ist keine Erstattung mehr möglich. Die Regelungen des § 6 bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Haftung

(1) Kletterschule Frankenjura leistet dem Vertragspartner Gewähr für die sachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. Die zeitgerechte Durchführung der Vertragsleistungen kann nur insoweit von Kletterschule Frankenjura gewährleistet werden, als es sich um Eigenleistungen von Kletterschule Frankenjura handelt, und ihre Erfüllung nicht auch von der Mitwirkung Dritter abhängt.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die Kletterschule Frankenjura nicht zu vertreten hat, insbesondere Fälle höherer Gewalt (Regen, Gewitter), Streit, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarerer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Kletterschule Frankenjura bestehen.

(5) Zwischen den Vertragspartnern besteht Einigkeit darüber, dass die Gewährleistung der Kletterschule Frankenjura sich nicht auf den Inhalt, die Art und den Umfang der Kursinhalte sowie auf Maßnahmen der Kursdurchführung oder Serviceleistungen im Rahmen der Kursleistungen erstreckt und die Erzielung eines bestimmten sportlichen Erfolges durch Kletterschule Frankenjura nicht garantiert wird. Dies, da die Erreichung bestimmter sportlicher Leistungen neben einer Vielzahl äußerer Umstände vor allem inhärent von Talent, Ausdauer und Fertigkeiten des jeweiligen Kunden abhängt.

6) Kletterschule Frankenjura übernimmt keinerlei Haftung im Bereich des Kletterns, oder der damit verbunden Gefahren und Risiken. An der Wand sind die Teilnehmenden eigenverantwortlich. Sie klettern auf eigenes Risiko und tragen die volle Verantwortung für die eigene Sicherheit und Handlung. Zudem sind die Teilnehmenden verantwortlich für die Auswahl einer angemessenen körperlichen Belastung im Verhältnis zu ihrer Kletterfähigkeit. Sie sind für ihren gesundheitlichen Zustand selber verantwortlich und über die tägliche Entscheidung Klettern zu gehen.
Der Teilnehmenden erklären ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben der angebotenen Sportarten bestehen.
Kletterschule Frankenjura gibt eine Einweisung in die Klettergebiete, die letztendlich Auswahl der Routen und Schwierigkeitsgrade aber steht wieder in der Eigenverantwortung. Alle Teilnehmenden stehen in der Pflicht umsichtig und eigenverantwortlich zu handeln.
Kletterschule Frankenjura übernimmt keine Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmende. Kinder und Jugendliche können nur gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten an den Angeboten von Kletterschule Frankenjura teilnehmen.
Kletterschule Frankenjura rät dringend zu einer Auffrischung der Kletter- und Vorstiegskenntnisse der Teilnehmenden sowie einer intensiven Auseinandersetzung mit den Gefahren und Anforderungen sowie Risiken des Kletterns. Die Teilnahme an Kurs- und Freizeitangeboten, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgt auf eigene Verantwortung. Kletterschule Frankenjura haftet nicht für Mängel bei Leistungen, die als Fremdleistungen. Die Haftung von Kletterschule Frankenjura erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Sport- und Freizeitangebot verbunden sind und von den Teilnehmenden bewusst in Kauf genommen werden und auf solche Schäden, die den Teilnehmenden während der Ausübung von Sport- und Freizeitangeboten durch das Verschulden anderer Teilnehmender oder Dritter entstehen. Kletterschule Frankenjura übernimmt keine Haftung für den Verlust und die Beschädigung von Eigentum der Teilnehmenden. Ebenfalls schließt Kletterschule Frankenjura Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden aus. Bei Verlust der Sport-Leihausrüstung oder Schäden durch grob fahrlässige Behandlung haften die Teilnehmenden für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz.

§ 5 Urheberrechte

(1) Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten – wie z. B. Entwürfen und Konzeptionen – sowie den sonstigen Inhalten von Kletterschule Frankenjura – insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum – verbleiben auch nach deren Veröffentlichung oder Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei Kletterschule Frankenjura, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.

(2) Der Auftraggeber überträgt Kletterschule Frankenjura für die übermittelten Daten und Materialien sämtliche zur Auftragsdurchführung etwaig erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfanges.

  • 6 Rücktritt

(1) Ein Rücktritt muss in Textform per Post oder per E-Mail erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem er bei uns eingeht. Treten sie von der Buchung zurück oder treten sie, ohne schriftlich zu stornieren, die Reise oder den Kurs nicht an, so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Kann der Platz weiterverkauft werden, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 an. Bei nicht Antreten der Reise oder des Kurses ist der volle Reise-/Kurspreis zu bezahlen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

(2) Im Übrigen gilt § 3.

§ 7 Datenschutzhinweis

(1) Kletterschule Frankenjura ist verpflichtet, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Einhaltung der zu treffenden und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, durchzuführen. Kletterschule Frankenjura verpflichtet alle von Ihnen zur Durchführung der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Vorschrift.

(2) Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder durch Dritte bekanntwerdenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von Kletterschule Frankenjura in einer automatischen Datei gespeichert und für den Geschäftsverkehr verarbeitet (Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz).

(3) Der Kunde willigt in die Verarbeitung der über ihn unmittelbar oder durch Dritte bekanntwerdenden personenbezogenen Daten durch Kletterschule Frankenjura ein.

(4) Kletterschule Frankenjura ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, besonders nach Maßgabe von Art. 6 DSGVO und § 28 Bundesdatenschutzgesetz, personenbezogene Daten der Auftraggeber/Teilnehmer, insbesondere die bei der Anmeldung abgefragten Teilnehmerdaten, zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Über den beschriebenen Umfang hinaus wird Kletterschule Frankenjura personenbezogene Daten nicht nutzen oder weitergeben, es sei denn, es wäre zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder öffentlicher Interessen erforderlich und es besteht kein Grund zur Annahme, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat, oder Kletterschule Frankenjura wäre aufgrund gesetzlicher Regelungen oder behördlicher Anordnungen zu einer Verwertung oder Weitergabe verpflichtet.

§ 8 Anwendbares Recht, Sonstiges

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

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